Vierzig Euro für jeden Haushalt

In der Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2024 standen einige Punkte auf der Tagesordnung, die auch die Region Etzen betreffen

In der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Groß Gerungs am 21. Juni 2024 musste wieder eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet werden.

Ein Tagesordnungspunkt war dabei die Aufteilung der Mittel aus der sogenannten “Gebührenbremse”. Damit wird ein Bundesgesetz umgesetzt, womit den Gemeinden insgesamt 150 Mio Euro zur Linderung der Gebührenlast der Bürger infolge der allgemeinen Preissteigerungen zur Verfügung gestellt werden. Auf die Gemeinde Groß Gerungs entfallen auf Grundlage der Anzahl der Hauptwohnsitze 74.000,00 Euro.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dieses Geld bei der Vorschreibung der Müllgebühren in Abzug zu bringen, da hier der größte Teil der Bevölkerung erreicht werden kann. Im Detail wird das cirka € 40,00 je Haushalt (je verrechnetem Bereitstellungsanteil) betragen. Dieser Betrag wird vom Abgabenverband gutgeschrieben und bei der Quartalsvorschreibung im August in Abzug gebracht.

Weitere Beschlüsse mit Bezug zur Region Etzen:

  • Anlässlich der Grabung für die Glasfaserleitung wird im Bereich Etzen – beginnend vom Hochbehälter bis zum Bereich der Volksschule – die Wasserleitung mitverlegt, um eventuelle zukünftige Grabungsarbeiten vermeiden zu können. Die Kosten dafür betragen ca. € 23.000,00.
  • Für den Umbau bzw. die Sanierung des FF Hauses in Groß Meinharts wurde eine Förderung von € 54.600,00 beschlossen, die im Rahmen des “Feuerwehr-Finanzierungsmodels” ausbezahlt wird.
  • Die FF Etzen erhält zur Anschaffung eines Notstromaggregates eine Förderung von € 3.000,00.
  • Die jährlichen Subventionsbeträge für die Feuerwehren wurden zuletzt im Jahr 2013 festgesetzt. Seitdem ist das allgemeine Preisniveau um ca 34 % gestiegen, was auch die Wehren bei ihren laufenden Ausgaben zu spüren bekommen. Deshalb wurden diese Jahresbeträge nun angepasst. Für Ober Neustift und Groß Meinharts bedeutet das je € 4.500,00 und für Etzen € 3.000,00. (Die Beiträge richten sich nach der Ausstattung des Fuhrparks)
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